95% der Brandtoten sterben bereits während der Entstehung eines Brandes an einer Kohlenmonoxid-Vergiftung. Entsteht ein Brand zum Beispiel nachts während Sie schlafen, ersticken Sie im Schlaf und merken davon noch nicht einmal was, denn Kohlenmonoxid und Kohlendioxid sind farb-, geschmack- und geruchlos, machen Sie bewegungsunfähig und bewusstlos.
Selbst wenn Sie wach werden sollten, werden Sie auch in gewohnter Umgebung aufgrund des Rauches die Orientierung verlieren und in Panik geraten.
Ein Rauchmelder warnt und weckt Sie! Wenn der Rauchmelder Alarm gibt, haben Sie nur 2 Minuten Zeit sich in Sicherheit zu bringen. Ohne Rauchmelder haben Sie diese Chance nicht.
Seit dem 1. April 2013 müssen in Nordrhein-Westfalen in allen Neubauten Rauchmelder angebracht werden. Wohnungen, die vor dem 1. April 2013 errichtet oder genehmigt wurden, sind bis 31. Dezember 2016, also Ende diesen Jahres, mit Rauchmeldern auszustatten. Das bedeutet, dass am 1. Januar 2017 alle Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein müssen. Für die Ausstattung der Wohnungen mit entsprechenden Rauchmeldern ist der oder die Wohnungseigentümer(in) zuständig.